Vorratsdatenspeicherung - Bundesverfassungsgericht schränkt Zugriff auf Telefon- und Internetdaten weiter ein!

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.20091009 Mal gelesen

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Antrag auf Erlass einer erweiterten einstweiligen Anordnung bezüglich der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten-Verkehrsdaten teilweise stattgegeben.
Die Richter bekräftigten, dass die Daten an die Behörden nur dann übermittelt werden dürften, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich sei.
Diese Einschränkung ist in Anbetracht der Sensibilität der Daten folgrrichtig.


Datum: 06.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Telekommunikationsrecht
mehr über: Vorratsdatenspeicherung, Verkehrsdaten, Strafverfolgungsbehörde

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