Bundesregierung will Kostenangaben bei 0180-Nummern transparenter machen

Internet, IT und Telekommunikation
06.03.2009574 Mal gelesen

Die Bundesregierung will mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes eine Preisobergrenze für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilunknetzen durchsetzen.

Bislang ist es ausreichend, die Preise für Anrufe bei 0180-Nummern aus dem Festnetz anzugeben sowie auf die Möglichkeit abweichender Preise aus den Mobilfunknetzen hinzuweisen.

"Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen genau wissen, was der Anruf bei einer 0180-Nummer kostet, egal, ob sie vom Festnetz oder vom Handy aus anrufen wollen. Mit dem neuen Gesetz müssen künftig beide Preise angegeben werden", so der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte.

Die Preise für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Mobilfunknetzen liegen derzeit zwischen 69 und 87 Cent/Minute, sie sollen jedoch nicht mehr als 28 Cent/Minute oder 40 Cent/Anruf betragen. Des Weiteren will die Bundesregierung die Verbraucher vor sog. "untergeschobenen" Preselection-Verträgen schützen. Eine Änderung der Betreibervorwahl (Preselection) soll nur noch anhand einer schriftlichen Vollmacht möglich sein.


Datum: 05.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Telekommunikationsrecht
Mehr über: Telekommunikationsgesetz, Mobilfunknetze, Preisobergrenze

Links:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de