Wer regelmäßig Waren über Internet-Plattformen wie beispielsweise eBay verkauft, gilt als Unternehmer. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie mit neuen Waren handeln und eine gewisse Mindestanzahl pro Jahr erreichen. Dann kommt nämlich das Fernabsatzrecht ins Spiel. Und das heißt im Klartext: Sie müssen alle rechtlichen Vorgaben zu einer Vielzahl an Themen erfüllen - darunter Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Preisangaben, Versandkosten und eben auch das AGB-Recht!
Rechtlich korrekte AGBs selbst zu erstellen, ist aber ziemlich kompliziert. Hierbei müssen Sie unzählige gesetzliche Vorgaben beachten!
Unser Tipp: Wenn Sie kein Experte im Internet-Recht sind, ist es schwer, alle rechtlichen Pflichten für eBay-Händler korrekt zu erfüllen. Holen Sie sich daher fachliche Unterstützung. Riskieren Sie keine teuren Abmahnungen aufgrund von wahllos zusammenkopierten fremden oder kostenlosen Rechtstexten! Außerdem verärgern Sie Ihre Kunden schnell, wenn Sie mit unprofessionellen Textvorlagen arbeiten.
Haben Sie bereits eine Abmahnung wegen falsch erstellter AGBs auf eBay erhalten? Dann melden Sie sich umgehend bei uns!
Ignorieren sie auf keinen Fall die Abmahnung, da sonst weitere Kosten drohen!
Wie können wir Ihnen helfen?
Unsere auf IT-Recht spezialisierten Anwälte überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie gern, wie Sie als eBay-Händler Ihre rechtlichen Pflichten korrekt umsetzen! Scheuen Sie sich nicht, uns auch am Wochenende oder an den Feiertagen zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da!
Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32
Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307
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Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.