Abmahnfallen im Internet: Fehlende Datenschutzerklärung auf Ihrer Website!

Abmahnfallen im Internet: Fehlende Datenschutzerklärung auf Ihrer Website!
14.11.2015317 Mal gelesen
Websiten-Betreiber aufgepasst: Jeder muss eine Datenschutzerklärung auf seiner Seite einbinden. Vor allem, wenn Ihre Seite nicht rein privat ist – und hierzu genügt schon ein kleines Werbebanner – droht Ihnen bei einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung eine Abmahnung!

Eine Internetseite gilt bereits schon dann nicht mehr als rein privat, sobald Werbung geschaltet wird oder beispielsweise auch eine GoogleAdSense-Anzeige erscheint.

Da auch Analysetools und Apps externer Dienste wie Twitter, Google Analytics oder Facebook jede Menge Daten über die Besucher Ihrer Website speichern, müssen Sie laut Datenschutzrecht und § 13 des Telemediengesetzes Ihre Nutzer darüber aufklären, welche Daten von ihnen gespeichert werden. Wird beispielsweise Google Analytics eingesetzt, darf ein Hinweis auf den Einsatz in Ihrer Datenschutzbelehrung nicht fehlen.

Erst jüngst hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung auf einer Webseite, die nicht als rein privat gilt, abgemahnt werden kann.

Die Abmahnwelle wegen fehlender Datenschutzerklärungen ist in vollem Gange! Beugen Sie also rechtzeitig vor, holen Sie sich fachliche Unterstützung und erstellen Sie eine lückenlose Datenschutzerklärung für Ihre Webseite!

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer fehlenden oder fehlerhaften Datenschutzerklärung auf Ihrer Internetpräsenz erhalten? Dann melden Sie sich umgehend bei uns!

Ignorieren sie auf keinen Fall die Abmahnung, da sonst weitere Kosten drohen - etwa durch eine einstweilige Verfügung!

Wie können wir Ihnen helfen?

Die Spezialisten von JusDirekt überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen! Außerdem beraten wir Sie, wie Sie Ihre Website abmahnsicher gestalten können. Scheuen Sie nicht, uns auch am Wochenende und an den Feiertagen zu kontaktieren.

Notruf Abmahnung hilft sofort: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Sie möchten schnell und diskret Dokumente zur Überprüfung vorlegen? Kein Problem. Laden Sie hier einfach Ihre Dokumente hoch. Die Spezialisten von JusDirekt kümmern sich umgehend um Ihr Anliegen und rufen Sie nach Prüfung zurück.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.