Was müssen Sie tun, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlt?

Was müssen Sie tun, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlt?
24.08.20151362 Mal gelesen
Bestellungen über eBay, Webshops & Co. sind einfach und bequem. Ärgerlich wird es, wenn der Käufer nicht den vereinbarten Kaufpreis zahlen will. Hier erfahren Sie, was Sie gegen zahlungsunwillige Käufer tun können.

Konsequent durchgreifen

Machen Sie dem Käufer klar, dass Sie auf Ihre Zahlung bestehen. Mahnen Sie den Käufer ab. Hat der Käufer auf bisherige Mahnungen nicht reagiert, klagen Sie den Kaufpreis ein. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Was wir für Sie tun können

Gerne können wir Sie beraten und vertreten. Zunächst würden wir Ihre Forderung prüfen. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, fordern wir den Käufer außergerichtlich mit einer Frist von 7 Werktagen zur Zahlung des Kaufpreises auf. Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, würden wir das gerichtliche Klageverfahren einleiten. Sollte in diesem Verfahren ein gerichtlicher Titel erwirkt werden, leiten wir 14 Tage ab Zustellung des Titels ZV-Maßnahmen (z.B. die Sach- oder Kontopfändung) ein.

Was kostet eine anwaltliche Vertretung?

Mit unserem interaktiven Kostenrechner können Sie die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten kalkulieren. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten im Regelfall von Ihrer Versicherung übernommen. Sollte Sie einen bestimmten Fälligkeitstermin vereinbart oder den Käufer bereits angemahnt haben, können Sie vom Käufer die Erstattung der anwaltlichen Kosten verlangen. Hier können Sie ein professionelles Mahnschreiben mit wenigen Klicks kostenlos erstellen.

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