Einer der größten BitTorrent-Tracker abgeschaltet

Einer der größten BitTorrent-Tracker abgeschaltet
29.04.2015231 Mal gelesen
Die Musikindustrie feiert heute einen großen Sieg vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 310 O 11/15). Ein deutscher Provider wurde gezwungen die Server einer der größten Bittorrent-Tracker zu schließen. Außerdem muss dieser Auskunft über die Betreiber der Tracker erteilen. Konkret geht es um die Tracker OpenBitTorrent, PublicBitTorrent und Istole.it. Vertreten wurde der Bundesverband der Musikindustrie von den bekannten Abmahnanwälten Rasch.

Musikindustrie legt BitTorrent-System lahm

Der Kampf der Musikindustrie gegen den illegalen Tausch von Musik und Filmen richtet sich somit nicht mehr wie zuvor gegen die Betreiber von BitTorrent Suchseiten und die Nutzer, sondern nun auch gegen die Tracker. Da die Betreiber der Tracker selbst nicht auffindbar waren, ist die Musikindustrie gegen die Hostingprovider vorgegangen. Mehr als 30 Millionen Internetuser sollen über diese Server Inhalte untereinander getauscht haben. Nach Ansicht der Musikindustrie handelte es sich dabei zum größten Teil um urheberrechtlich geschützte Inhalte.

Damit legt die Musikindustrie, wenn dies fortgeführt werden sollte, das gesamte Bittorrent System lahm. Ohne Tracker können die Nutzer nur erschwert Dateien untereinander tauschen. Die Tracker helfen den Nutzern beim Auffinden der einzelnen Quellen, die sie benötigen, um die gesuchte Datei zusammenzustellen.

Technologiefeindliche Entscheidung des LG Hamburg

Dazu der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke: "Die Entscheidung der Hamburger Richter erstaunt mich. Offenbar gehen die Hanseaten davon aus, dass Bittorrent Tracker per se etwas Illegales seien. Dem ist nicht so. Es kann natürlich sein, dass auch der Zugang zu illegalen Inhalten über einen Bittorrent Tracker vermittelt wird. Grundsätzlich handelt es sich dabei allerdings nur um eine Technologie, die Informationen durchleitet bzw. miteinander verknüpft. Mit dem gleichen Argument, mit dem nun Bittorrent Tracker abgeschaltet werden, könnte man in letzter Konsequenz beispielsweise auch der Telekom verbieten, weiterhin Internetzugänge an Endkunden zu vermitteln, sofern darüber Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Dreh- und Angelpunkt muss hier die Frage sein, ob der Betreiber des Bitorrent Trackers hier zumutbare Prüfpflichten verletzt hat.

Die Betreiber von Internetzugängen tragen regelmäßig vor, dass sie unmöglich den gesamten Datenverkehr ihrer Kunden überwachen können und dürfen. Gleiches muss aber auch für Betreiber eines Bittorrent Trackers gelten. Offenbar sieht die Musikindustrie das gesamte Bittorrent Netzwerk als "böse" an. Das ist nicht nachvollziehbar. Filesharing Dienste wie Bittorrent haben sich zur einer ausgereiften Technologie zum Austausch großer Datenmengen entwickelt. Das neuerliche Urteil aus Hamburg ist technologiefeindlich und verkennt die faktischen Überwachungsmöglichkeiten für die Betreiber eines Tracker Dienstes. Zu beachten ist jedoch, dass sich das vorliegende Verfahren nicht unmittelbar gegen den Betreiber des Trackers, sondern vielmehr gegen seinen Host-Provider - also denjenigen, der die Tracker Software auf seinen Servern installiert hat - richtete.

Die Abschaltung des kompletten Dienstes, wie sie hier vom Host-Provider vorgenommen worden ist, hätte wohl vom Tracker-Betreiber selbst kaum verlangt werden können. Urteile, die sich mit dem Betrieb von Bittorrent Trackern beschäftigen, sind in Deutschland noch rar. Für Furore hat eine Entscheidung des OLG Saarbrücken im Jahr 2014 gesorgt. Seinerzeit wurde der Registrar einer Tracker-Domain dazu verpflichtet, die Domain nicht länger mit der IP Adresse des Trackers zu konnektieren. Die jetzige Entscheidung aus Hamburg reiht sich in diese technologiefeindliche Rechtsprechung ein und führt dazu, dass der rechtssichere Betrieb eines Bittorrent Trackers derzeit in Deutschland kaum noch möglich erscheint."