Kinderpornografie: Aktion Himmel und Aktion Smasher – Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig

Internet, IT und Telekommunikation
08.07.2009858 Mal gelesen

Im Rahmen der Datenauswertungen im Zusammenhang mit den Ermittlungsoperationen "Himmel" und "Smasher" entschied unlängst das Landgericht Aachen, dass mangels Tatverdachts ein bereits ergangener Durchsuchungsbeschluss aufzuheben und die Asservate herauszugeben seien.

Dies ist folgerichtig, da auch oder gerade in solch sensiblen Ermittlungen die Verfahrensvorschriften zwingend eingehalten werden müssen.

Problemtisch erwies sich vor allen Dingen die Tatsache, dass von mehreren hundert Bildern lediglich 39 Bilder als kinderpornografisch eingestuft werden konnten. Dementsprechend mussten zwangsläufig die Mehrzahl der Verfahren wieder eingestellt werden.

Ohne entsprechenden Anfangsverdacht ist die Anordnung einer Hausdurchsuchung rechtswidrig.

Dies sollte den Ermittlern geläufig sein.

 

RA K.Gulden, LL.M. (Medienrecht)

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