Abmahnung wg. einer abgegebenen Negativbewertung auf Ebay, Amazon, yelp, sanego oder jameda erhalten? Wir helfen!

Abmahnung wg. einer abgegebenen Negativbewertung auf Ebay, Amazon, yelp, sanego oder jameda erhalten? Wir helfen!
04.11.2014348 Mal gelesen
Niemand bekommt sie gerne: Negativbewertung auf Onlineplattformen wie Ebay, Amazon, yelp und Co. Zwar ermöglicht das Bewertungssystem dieser Online-Plattformen es auch negative Bewertungen/ Kommentare abzugeben.

Bei Bewertungen kommt es darauf an, ob die Bewertung berechtigt und wahre Tatsachen enthält oder es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung bzw. um sogenannte Schmähkritik handelt. Solche falschen Tatsachenbehauptung dürfen in Bewertungen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

 

Weiter problematisch wird das Ganze, wenn die hinterlassenen Bewertungen nicht mehr sachlich, sondern unwahr sind oder möglicherweise sogar beleidigenden Charakter haben.

 

In Zeiten des Internets und der Smartphones ist es möglich "schnell mal" auf Onlineplattformen Bewertungen für Restaurants, Cafés und andere Dienstleister abzugeben. Mittlerweile ist es sogar möglich, für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe Bewertungen abzugeben. Für diese Berufsgruppen gibt es neben dem gängigen Bewertungsportal www.yelp.de auch spezielle Internet-Bewertungsportale wie z. B. www.jameda.de oder www.sanego.de. Für Onlinehändler können z.B. auf den Online-Verkaufsportalen www.Ebay.de oder www.Amazon.de Bewertungen und Kommentare abgegeben werden.

 

Genauso kann es aber auch vorkommen, dass Sie mit einer Dienstleistung oder mit der von einem Onlineshop gelieferten Ware unzufrieden waren und darauf eine negative Bewertung auf der jeweiligen Online-Plattform hinterlassen haben. Nun haben Sie Post vom Anwalt erhalten und werden zur Löschung der Bewertung und Zahlung von bis zu mehreren Tausend Euro aufgefordert? Wir sind Ihnen selbstverständlich bei der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen behilflich. Auch hier ist eine genaue Prüfung und rechtliche Einordnung der Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt zu empfehlen.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie gerne über die Kosten und Risiken.

  

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de und www.shrecht.de