Zahlungsaufforderung / Rechnung für Branchenbuch-Eintrag von der Medienpol Design GmbH wg. Medien Branchenverzeichnis erhalten? Wir helfen! BUNDESWEIT

Zahlungsaufforderung / Rechnung für Branchenbuch-Eintrag von der Medienpol Design GmbH wg. Medien Branchenverzeichnis erhalten? Wir helfen! BUNDESWEIT
17.10.2014356 Mal gelesen
Die Medienpol Design GmbH aus Bad Kreuznach hat Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen für kostenpflichtige Branchenbuch-Einträge verschickt. In ihren Schreiben heißt es u.a., dass ihr von der Werbeagentur Medien Branchenverzeichnis der jeweilige Auftrag zur Weiterbearbeitung übergeben worden sei.

Namentlich geht es um vermeintliche Ansprüche aus einem Vertrag, den der jeweilige Adressat des Schreibens mit der Werbeagentur Medien Branchenverzeichnis abgeschlossen hat. Der Adressat der Rechnung hat bei der Werbeagentur ein "Auftragsformular" über einen kostenpflichtigen Branchenbuch-Eintrag unterzeichnet. Auf dem Formular selbst befindet sich unauffällig unten links eine Auflistung des Preismodells (Grundpreis 499,- €, Einstellungs- und Pflegekosten 299,- €, graf. Gestaltung 199,- netto). Jedoch findet sich im Kleingedruckten in einem Kasten auf der rechten Seite des Formulars im Fließtext der Hinweis, dass es sich um ein 3-Jahres-Abo handelt. Ebenso befindet sich in dem Fließtext die Passage "der Rechnungsbetrag entsteht zweimal jährlich". Auf die gesamten 3 Jahre Vertragslaufzeit hochgerechnet belaufen sich die Kosten auf insgesamt 7.118,58 € brutto!

 

Haben Sie ein solches Auftragsformular der Werbeagentur Medien Branchenverzeichnis unterzeichnet und verlangt die Medienpol Design GmbH nunmehr von Ihnen Zahlung? Nach unserer Einschätzung kann nicht dazu angeraten werden, den Forderungen der o.g. Unternehmen vorbehaltlos ohne vorherige Prüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt nachzukommen. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die gegen Sie geltend gemachten Forderungen zurückzuweisen. In der Regel ist es einem auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt möglich, die geltend gemachten Forderungen entweder abzuwehren oder zumindest zu reduzieren.

 

Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung zu erfragen.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und www.abmahnsoforthilfe.de