Bewertungsprotale (yelp, sanego, jameda): Abmahnung durch Lodigkeit Rechtsanwälte wegen einer angeblich negativen Bewertung auf www.yelp.de

Bewertungsprotale (yelp, sanego, jameda): Abmahnung durch Lodigkeit Rechtsanwälte wegen einer angeblich negativen Bewertung auf www.yelp.de
16.09.2014512 Mal gelesen
Mittlerweile kann man nicht nur für Restaurants oder den Schneider um die Ecke im Internet Bewertungen abgeben, sondern auch für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe. Für diese Berufsgruppen gibt es spezielle Internet-Bewertungsportale wie z.B. www.yelp.de ,www.jameda.de oder www.sanego.de.

Nun kann es vorkommen, dass der eine oder andere Patient mit der durchgeführten Behandlung unzufrieden ist und seinen Unmut über seinen Behandler kundtun möchte. Dies ist auch grundsätzlich auf den oben genannten Bewertungsportalen möglich. Denn das Bewertungssystem dient gerade dazu, positive genau wie negative Bewertungen und Kommentare abzugeben. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt, dass die Kommentare nicht in Rechte der Bewerteten eingreifen. Hierauf wird in den Nutzungsbedingungen einiger Bewertungs-Portale auch hingewiesen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn es sich um unwahre Tatsachen handelt, die geeignet sind den Ruf des Bewerteten zu beschädigen.

 

Uns liegt eine Abmahnung vor, die von der Kanzlei LODIGKEIT Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag eines "Ästhetisch-kosmetische Medizin"-Laserzentrums ausgesprochen wurde. Die Abmahnung enthält den Vorwurf, dass eine Bewertung auf dem Onlineportal "Yelp" Aussagen enthalten soll, die falsch seinen und deren Kundgabe geeignet sein sollen, den guten Ruf des Laserzentrums zu beschädigen. Rechtsanwalt Dr. Klaus Lodigkeit LL.M fordert im Namen seiner Mandantschaft zur Beseitigung der Bewertung, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung von Rechtsanwaltskosten auf. Die Rechtsanwaltskosten werden vorliegend nach einem Streitwert von 75.000 € bei Zugrundelegung einer 1,5 Gebühr, mithin 2.019,50 €, berechnet.

 

Es kommt bei Bewertungen immer auf den Einzelfall an, ob sich die abgegebene Bewertung noch im Rahmen des rechtlich Zulässigen bewegt oder die Grenze überschreitet.

 

Falls Sie auf einem Bewertungsportal eine Bewertung abgegeben haben und nun einen Brief vom Anwalt erhalten haben, in dem Sie u.a. zur Löschung der Bewertung und Zahlung von bis zu mehreren Tausend Euro aufgefordert werden, sind wir Ihnen gerne bei der Abwehr behilflich. Jetzt ist es wichtig zu prüfen, ob die Bewertung berechtigt ist und wahre Tatsachen enthält oder unwahr und den Ruf schädigend ist. Es ist in jedem Fall ratsam, die Rechtslage von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

 

Selbstverständlich sind wir Ihnen auch behilflich, wenn Sie Betroffener einer ungerechtfertigten negativen Bewertung sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwehr negativer Bewertungen und Kommentare. Auch hierzu ist eine genaue Prüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Löschung der Bewertung kann, je nach Einzelfall, auch im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens gerichtlich durchgesetzt werden.

 

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs informieren wir Sie gerne über die Kosten und Risiken.

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de oder www.abmahnsoforthilfe.de