B2B Technologies Chemnitz GmbH (früher: JW Handelssysteme / Melango GmbH)

Internet, IT und Telekommunikation
08.09.2014662 Mal gelesen
Durch eine Onlinebestellung bei der B2B Technologies Chemnitz GmbH und der nachfolgenden Annahme dieser durch die Übersendung deren Rechnung kommt unseren Erachtens kein wirksames Vertragsverhältnis zustande.

Wir haben Anfragen bezüglich Mahnungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH und der Solvenza Inkasso erhalten. 

Wir halten deren Vorgehensweise für befremdlich. Die angebliche Anmeldung auf dem Internetportal der B2B Technologies Chemnitz GmbH halten wir für unwirksam, da über die Preislast vor/bei Anmeldung auf dem Internetportal nicht aufgeklärt wird. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, dass die Mitgliedschaft kostenlos ist. Wir empfehlen Ihnen, die Mahnung der B2B Technologies Chemnitz GmbH oder das Forderungsschreiben der Solvenza Inkasso nicht ungeprüft zu regulieren.

Soweit die B2B immer wieder auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg, 202 C 129/13, verweist, erlauben wir uns den Hinweis, dass diese Entscheidung durch Urteil des LG Berlin , 84 S 132/13, aufgehoben wurde. Es liegen zudem bereits mehrere Gerichtsentscheidungen vor, u.a. AG Dresden, 104 C 3441/11, die einen Anspruch der B2B Technologies Chemnitz GmbH (seinerzeit noch Melango GmbH) verneinen. Selbst wenn Sie an die B2B Technologies Chemnitz GmbH bereits gezahlt haben sollten, besteht die Möglichkeit, den entsprechenden Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückzufordern oder eine negative Feststellungsklage gegen diese zu erheben; einer solchen ist kürzlich vom AG Frankfurt am Main, 32 C 3161/13, stattgegeben worden.