„Firmendeals“ Carmen Homer - Verlag für virtuelle Dienste weiter schwer aktiv

„Firmendeals“  Carmen Homer - Verlag für virtuelle Dienste weiter schwer aktiv
04.09.20141484 Mal gelesen
Sie sind Opfer einer Abofalle geworden? Wir helfen Ihnen! Kanzlei Dr. Schenk

Der Verlag für virtuelle Dienste, Inhaberin Carmen Homer, versucht weiter mit dem google-Trick Opfer in eine Abofalle zu locken. Der Trick ist einfach aber scheinbar enorm wirksam.

Zunächst erhält das Opfer (ein Gewerbebetreibender oder Freiberufler)  einen Anruf des Vereins. Hier wird behauptet, es ginge um einen bereits bestehenden Eintrag der verlängert werden soll. dem Oper wird vermittelt es handele sich um einen Anruf von google. Dass zu dem Anrufer bzw. Frau Carmen Homer (Verlag für virtuelle Dienste) bisher keinerlei Geschäftsbeziehungen bestanden, wird nicht sofort klar. Überhaupt wird das Opfer bewusst im Unklaren darüber gelassen wer überhaupt anruft. Nach dem ersten Anruf folgt noch ein zweiter Anruf vom sog. "Controlling Center", wohl um eine Art Zeugen zu gewinnen.

Einige Tage nach diesem Telefonat erfolgt sodann die Rechnung in deren Überschrift es heißt "firmendeals powered by Verlag für virtuelle Dienste". Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 714 € für die "Veröffentlichung Business Eintrag auf firmendeals.de / com" für ein Jahr.

Interessant ist ein Schreiben von Firmendeals, wenn man nicht zahlt. Dort wird dann ausgeführt, dass das Opfer durch einen Mitarbeiter von Firmendeals ordnungsgemäß d.h. vollumfänglich über sämtliche Vertragsdetails (Vertragsdauer, Preis, AGB, etc.) informiert und aufgeklärt worden sei. Diese Ausführungen finden wir spannend. Zum einen wird hier Punkt (bewusst?= ausgelassen, nämlich wer Vertragspartner ist. Wie erörtert glauben die angerufenen Opfer, dass sie von google kontaktiert wurden. Des Weiteren fragen wir uns, wie der Mitarbeiter telefonisch über die AGBs informiert und aufgeklärt hat.

Die Forderungen werden nach unserer Auffassung jedoch unberechtigt geltend gemacht und sollten mit der richtigen Strategie abgewehrt werden. Ein "Aussitzen" dieser Rechnung scheint relativ erfolglos zu sein, da die Inhaberin Carmen Homer bei ausbleibender Zahlung auch nicht davor zurück schreckt zur Eintreibung der Forderungen ein Inkassounternehmen zu beauftragen und bei weiterer Erfolglosigkeit einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.

Sollten Sie ebenfalls eine Rechnung des Vereins für virtuelle Dienste / Carmen Homer oder diesbezüglich etwa ein Inkassoschreiben oder einen Mahnbescheid erhalten haben, beraten und vertreten wir Sie gern!

Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk gerne unter 0800 333 10 30 zur Verfügung! Oder kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net.