Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) sieht wichtige Änderungen vor
Wie wir bereits berichtet haben, sehen die neuen Regelungen der am 13.06.2014 in Kraft getretenen EU Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) einige wichtige Änderungen für Onlineshops vor. Beispielsweise gilt im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung eine Frist von 12 Monaten, die allerdings erst nach Ablauf der gewöhnlichen Widerrufsbelehrung von 14 Tagen zu laufen beginnt. Darüber hinaus muss der Verbraucher bei einem Widerruf normalerweise für die Rücksendekosten aufkommen. Anders ist das, wenn die Unternehmen sich - etwa im Kleingedruckten - ausdrücklich zur Übernahme der Rückendekosten bereit erklären oder der Verbraucher über seine Pflicht zur Übernahme der Rücksendekosten nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht wurde.
Onlinehändler müssen mit Massenabmahnungen u.a. durch Kanzlei Wilfried Jaenecke rechnen
Aufgrund dieser Änderungen war damit zu rechnen, dass es unmittelbar nach Inkrafttreten zu Abmahnungen bei Onlinehändlern kommt. Hiermit hat die Kanzlei Wilfried Jaenecke im Auftrag der Eboxu UG als Rechteinhaber den Anfang gemacht und bereits am 14.06.2014 die ersten Abmahnungen an Shopbetreiber verschickt.
VRRL-Abmahnungen: Rechtsmissbrauch möglich
Wer abgemahnt worden ist, sollte die Abmahnungen von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser wird insbesondere prüfen, ob Anzeichen für einen Rechtsmissbrauch seitens des Abmahners vorliegen. In diesem Fall könnte die Abmahnung unwirksam sein. Dafür sprechen bei den Abmahnungen von Rechtsanwalt Wilfried Jaenecke einige Anhaltspunkte, wie die Gründung der Eboxu UG am 05.06.2014 und die weitgefasste vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Verbraucher wollten sich durch Abmahnanwälte - wie z.B. die Kanzlei Wilfried Jaenecke - nicht unter Druck setzen lassen. Keinesfalls sollte vorschnell das beigefügte Formular einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unterschrieben und zurückgeschickt werden.
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