Verkäuferin überweist für gebrauchte Hose bei eBay 1000 Euro statt 9,50 Euro

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17.03.2014293 Mal gelesen
Das Amtsgericht (AG) Trier musste jüngst in einem interessanten Fall entscheiden, bei dem eine Frau fälschlicherweise für den Kauf einer gebrauchten Kinderhose bei eBay der Verkäuferin 1000 Euro statt der 9,50 Euro überwiesen hatte. Vor Gericht machte die Frau nun einen Anspruch auf Rückzahlung geltend (Urteil vom 12.03.2014, Az.: 31 C 422/13).

Überweisung von 1000 Euro für eine Kinderhose bei eBay

Eine Frau kaufte von einer Studentin bei eBay eine gebrauchte Kinderhose für den Preis von 9,50 Euro. Sie zahlte per Überweisung und füllte der Einfachheit halber einen Betrag von 10,00 Euro aus. Dachte sie zumindest, denn das Komma, geriet unter die Betragszeile, sodass es bei der automatischen Einlesung der Überweisungsauftrages nicht erfasst wurde. Die Bank überwies somit 1000 Euro an die Verkäuferin.

Käuferin gibt zu verstehen, dass kein Fehler vorliegt

Diese bemerkte den Fehler natürlich sofort und schrieb der Käuferin umgehend folgende Nachricht:

"Hallo, die Zahlung ist eingegangen, allerdings haben sie sich vertan. Sie haben mir statt 9,50 Euro, sage und schreibe 1000 Euro überwiesen. Wenn ich das nicht als Trinkgeld verstehen soll, schicken Sie mir doch bitte Ihre Bankverbindungsdaten, damit ich Ihnen das Geld zurücküberweisen kann;-) Liebe Grüße"

Die Käuferin las die Email wohl zu schnell und dachte, dass sich die Nachfrage auf die ursprünglich angedachte Mehrzahlung von 50 Cent handelt. Somit antwortete sie der Käuferin, dass der Betrag schon so stimme.

Die Studentin konnte ihr Glück kaum fassen und bedankte sich in einer weiteren Nachricht mit der Bitte um eine Erklärung für diese außergewöhnliche Großzügigkeit:

"Hallo nochmal, Ich bin gerade ein wenig sprachlos über soviel Großzügigkeit. Ich meine, ich will mich nicht beklagen, ich bin eine arme Studentin und kann das Geld wirklich gut gebrauchen. Aber darf ich den Grund für ihre Großzügigkeit erfahren? Liebe Grüße"

Als die Käuferin die Rücküberweisung verlangt, ist das meiste Geld weg

Nach Erhalt dieser letzten Nachricht wurde nun auch die Käuferin stutzig und überprüfte die Überweisung. Nachdem sie den Fehler bemerkt hatte, verlangte sie von der Studentin nun doch die Rücküberweisung der zu unrecht gezahlten 990 Euro. Das Problem war jedoch, dass die Studentin zwischenzeitlich einen Teil des Geldes bereits für Kleidung, Kosmetik etc. ausgegeben hatte. Es stellte sich sodann die Frage, ob dennoch der gesamte Beitrag zurücküberwiesen werden muss.

Studentin ist verpflichtet die Hälfte zurückzuzahlen

Grundsätzlich gilt im deutschen Recht: Wer eine Leistung ohne rechtlichen Grund (z. B einem Vertrag) erlangt, muss diese Leistung herausgeben. Hier bestand lediglich ein Vertrag, der die Käuferin zur Gegenleistung in Höhe von 9,50 Euro verpflichtete. Somit hatte sie grundsätzlich einen Anspruch auf die Rücküberweisung der Differenz. Allerdings ist es so, dass derjenige der die Leistung zu Unrecht erhalten hat, diese nicht herausgeben muss, wenn sie schlichtweg nicht mehr vorhanden ist und der der Empfänger gutgläubig war. Das heißt im hier vorliegenden Fall, dass die Studentin nicht das zurücküberweisen muss, was sie bereits ausgegeben hat, da sie diese Ausgaben in dem guten Glauben gemacht hat, dass ihr das Geld durch die Großzügigkeit der Käuferin frei zur Verfügung steht.

Im Ergebnis musste die Studentin lediglich 500 Euro zurückzahlen. Die Käuferin hat somit 500 Euro für eine gebrauchte Kinderhose bei eBay ausgegeben.

 

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