Bei unzureichendem Impressum bei XING droht Abmahnung!

Internet, IT und Telekommunikation
14.02.2014932 Mal gelesen
Wer bei XING ein Profil hat, der sollte auf ein ordnungsgemäßes Impressum achten. Eine Ausnahme gilt nur für Profile, die eindeutig privaten Charakter haben. Ansonsten droht eine teure Abmahnung.

Abmahnung wegen fehlendem Impressum bei Facebook und Google

Wie wir bereits berichtet haben, ist es bei geschäftsmäßigen Facebook und Google Profilen mit unzureichendem Impressum bereits zu einer Abmahnwalle gekommen.

Was war Inhabern von XING-Profilen passiert?

Gleiches steht vermutlich auch Inhabern von geschäftsmäßigen XING-Profilen bevor. Neuerdings sind dort ebenfalls Abmahnungen wegen einem fehlenden Impressum ausgesprochen worden. Auch wenn es bezüglich XING-Profilen noch keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen gibt, so gelten dort die gleichen Maßstäbe wie für geschäftlich genutzte Profile bei Facebook sowie bei Google . Bezüglich Facebook und Google wurde bereits entschieden, dass die Inhaber ein Impressum bereit halten müssen, das mit richtigen Angaben versehen sein muss (vgl. z.B. OLG Nürnberg, Urteil vom 03.12.2013 Az. 3 U 348/13).

Was sollten Inhaber von XING-Profilen beachten?

Insbesondere Unternehmen sollten daher auf eine ordnungsgemäße Pflege ihres Profils bei XING großen Wert einlegen. Ein aussagefähiges Impressum auf der Webseite der Firma reicht keinesfalls aus. Sie sollten ein Impressum bei XING mit der dort angebotenen Funktion " Impressum bearbeiten" nutzen. Diese finden Sie unten rechts in Ihrem Profil angegeben. Dort können Sie die nach § 5 TMG erforderlichen Angaben eintragen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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