Revolution in Wuppertal? Staatsanwaltschaft verweigert strafrechtliche Ermittlung gegen Tauschbörsennutzer!

Internet, IT und Telekommunikation
30.07.20091432 Mal gelesen

Die Schlinge zieht sich immer weiter zu! Wie bereits in früheren Fachartikeln erläutert, sind die Abmahnkanzleien auf die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens angewiesen, um die Adressdaten der Abgemahnten zu erlangen. Nach meinem Dafürhalten führt dies nicht nur zu einer Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften, sondern ist schlichtweg unverhältnismäßig. Dies habe ich schon mehrfach dargelegt und darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaften nun selbst gefordert sind. Die jüngste Reaktion in Wuppertal ist in diesem Zusammenhang genauso überraschend wie lobenswert zugleich, da der Gesetzgeber nach wie vor offenbar keinen Handlungsbedarf sieht, um den Abmahnwahn zu begrenzen. Die Ermittlungsbehörden sind also gezwungen, sich selbst zu helfen.

Begründet wird die Weigerung mit dem Hinweis, dass die Tauschbörsennutzer keinerlei finanzielle Interessen verfolgen würden. Zudem ginge es der Musikindustrie nicht um die Bestrafung der Filesharer, sondern lediglich um die Adressermittlung. Dem ist m.E. nichts hinzuzufügen.

RA K.Gulden, LL.M.

Medienrecht Mainz

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