Rivva schaltet Snippets ab wegen neuem Leistungsschutzrecht

Internet, IT und Telekommunikation
29.07.2013261 Mal gelesen
Das ab dem 01.08.2013 geltende Leistungsschutzrecht im Urheberrecht hat zu einer großen Verunsicherung bei Online-Diensten wie Rivva bei der Verwendung von Snippets geführt.

Nach einer aktuellen Meldung wird Rivva die angezeigten Snippets mehr und mehr verblassen, bis sie am 01.08.2013 nicht mehr angezeigt werden. Dabei beruft sich das Online-Portal auf das ab dem zu diesem Zeitpunkt in Kraft tretende urheberrechtliche Leistungsschutzrecht. Dies soll laut Rivva zur Folge haben, dass ungefähr 650 Lokalzeitungen, Magazine und ihre Blogs nicht mehr in der Aggregation auftauchen werden.

Unter Snippets sind kurze Textausschnitte zu verstehen, die von den Anbietern von Suchmaschinen wie Google und ähnlichen Diensten angezeigt werden.

Der ursprüngliche Entwurf des neuen urheberrechtlichen Leistungsschutzrechtes sah vor, dass diese Anbieter für bereits kleinste Textausschnitte von Online-Pressediensten eine Vergütung an die jeweiligen Presseverlage entrichten müssen. Dazu gehören auch News-Aggregatoren, die automatisch Nachrichten von anderen Webseiten sammeln und verlinken.

Kurz vor Inkrafttreten wurde diese Neuregelung überarbeitet: Gem. § 87f Abs. 1 UrhG neuer Fassung sind "einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst. Selbsterklärende Verlinkungen (sog. sprechende Links) oder einfache Schlagzeilen" dürfen daher weiterhin lizenz- und kostenfrei verwendet werden.

Diese Überarbeitung wird in der Praxis gleichwohl zu großen Problemen führen. Denn es wird nicht genau geregelt, bis zu welcher Textlänge Textausschnitte in Form von Snippets dargestellt werden dürfen, ohne dass sie eine Lizenz benötigen und vergütet werden müssen.

Wichtig ist vor allem, dass Google News aus diesem Grund eine Bestätigungserklärung für Online-Medien eingeführt hat. Nur, wenn diese bis zum 01.08.2013 abgegeben wird, werden die Nachrichten von Online-Medien in den als Suchergebnisse angezeigt.

Ähnliche Artikel:

  • Google News sichert sich gegen Leistungsschutzrecht ab
  • Das Presse-Leistungsschutzrecht kommt - doch Fragen bleiben
  • Stellungnahme des Max-Planck-Instituts - Kritik am geplanten Leistungsschutzrecht auch aus der Wissenschaft
  • Kabinett beschließt Gesetzentwurf für Leistungsschutzrecht
  • BMJ legt neuen Entwurf für Leistungsschutzrecht vor
  • OLG München: Keine Haftung von Google für angezeigte Ergebnisse
  • KG Berlin: Google muss keine verunglimpfenden Snippets entfernen
  • OLG Hamburg: Keine Haftung von Google für Beleidigungen in Snippets