DSL-Drosselung: Zunächst 384 KBit/s vorgesehen
Die Deutsche Telekom hatte erst einmal am 22.04.2013 verlautbaren lassen, dass zumindest Neukunden ab dem 02.05.2013 beim Überschreiten einer bestimmten Grenze eine erhebliche Verringerung des Datenflusses hinnehmen mussten. Dieses sollte dann eventuell nur noch 384 KBit/s betragen. Die Grenze hängt dabei vom jeweiligen Tarif des DSL-Kunden ab. Im niedrigsten Fall soll sie bei einem Datenvolumen von 75 GB im Monat liegen. Diese DSL-Drosselung würde sich vor allem für Nutzer von Videostreams fatal auswirken.
Jetzt: Drosselung der Telekom Flats soll nur auf 2 Mbit/s erfolgen
In einer aktuellen Mitteilung vom 12.06.2013 hat jetzt die Deutsche Telekom erklärt, dass die ab 2016 vorgesehene DSL-Drosselung für die angebotenen Internet Flatrates lediglich auf 2 Mbit/s erfolgen soll. Dies soll rückwirkend auch für alle DSL-Verträge gelten, die ab dem 02.05.2013 von Kunden abgeschlossen worden sind. Angeblich werde das Ziel verfolgt, für alle Nutzer ein "leistungsstarkes Internet" zu schaffen.
Worauf DSL-Kunden achten sollten
Wer bei einem DSL-Provider einen Vertrag über eine Internet-Flatrate abschließt, sollte nicht nur bei der Deutschen Telekom aufpassen und genau auf die AGB-Klauseln achten. Auch andere Anbieter machen von einer DSL-Drosselung Gebrauch. Womöglich werden hier die Kunden sogar noch stärker benachteiligt. Die Möglichkeit der Verringerung des Datenflusses ist häufig im Kleingedruckten versteckt. Aber auch Bestandskunden eines Anbieters sollten auf der Hut sein. Dies gilt besonders dann, wenn dieser den Vertrag kündigt und/oder ihm den Abschluss eines neuen Vertrages anbietet (etwa im Zusammenhang mit einer Umstellung etwa eines Analog-Anschlusses auf die neue IP-Technologie. Inwieweit solche Klauseln eventuell ungültig sind, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
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