Die Deutsche Telekom hat inzwischen in ihren "Medieninformationen" offiziell bestätigt, dass sie im Bereich ihrer DSL-Flatrates im Festnetz-Bereich eine bedeutsame Änderung plant. Ab dem 02. Mail 2013 sollen Neukunden nur DSL-Verträge zum Flatrate-Tarif abschließen können, deren Klauseln eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen erlauben. Hiermit müssen Neukunden je nach Vertrag bereits rechnen, die ein Datenvolumen von 75 GB im Monat erreicht haben. In diesem Fall soll eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 KBit/s möglich sein, die dann bis zum Rest des laufenden Monats gilt.
Wie die konkrete Situation aussieht, soll vom gewählten Tarif abhängen. Es gibt dann folgende Möglichkeiten:
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 16 Mbit/s: 75 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Mbit/s: 200 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s: 300 GB
Tarife mit Geschwindigkeiten bis zu 200 Mbit/s: 400 GB.
Dabei gilt allerdings eine Besonderheit: Bestimmte konzerneigene Angebote - wie Entertainment, Sprachtelefonie, WLAN TO GO - sollen von dieser Einschränkung für Neukunden ausgenommen werden.
Laut Angaben der Deutschen Telekom soll jedoch die dann laut AGB gestattete Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen noch nicht tatsächlich umgesetzt werden. Es soll also noch eine "Schonfrist" geben. Wie lange die sein wird, soll angeblich von der "Verkehrsentwicklung" im Internet abhängig sein. Nach derzeitigem Stand gehe man davon aus, dass Kunden damit nicht vor 2016 zu rechnen brauchen.
Nachdem die Telekom damit bei der EU und der deutschen Bundesregierung auf Wiederstand stieß, reichte jetzt ein Schüler eine Online-Petition. Diese kann hier aufgerufen und unterschrieben werden. Ob sich andere DSL-Anbieter dem anschließen werden, ist derzeit noch offen.
Das Vorgehen der Deutschen Telekom ist vor allem unter dem Aspekt der Netzneutralität bedenklich, weil Kunden privilegiert werden, die eigene Dienste des Anbieters wie Entertainment nutzen. Sinnvoll wäre es, wenn dieser Grundsatz im Gesetz verankert wird.