Fröhliche Weihnachten: Neue Abmahnkanzleien folgen dem Abmahnwahn!

Internet, IT und Telekommunikation
30.07.20092316 Mal gelesen

Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland verdienen sich einige wenige Kanzleien eine goldene Nase mit den Abmahnwellen, die sie im Namen der Rechteinhaber lostreten, da sich leider immer noch zu viele Abgemahnte von der fragwürdigen Vorgehensweise der Kanzleien beeindrucken lassen und anstandslos zahlen.

Dies haben auch andere Kanzleien erkannt und versuchen nun, auf diesen Zug aufzuspringen, um ebenfalls an diesem Geschäft zu partizipieren.

Allein fünf ! neue Kanzleien aus Linden, Augsburg, Offenbach, Düsseldorf, Köln-Hamburg-München sind in den letzten Wochen hinzugekommen, die im neuen Jahr ausführlich dargestellt werden.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie diese in jedem Fall von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Viele fachfremde Kollegen, die übrigens auch auf der Gegenseite zu finden sind, raten den Betroffenen, einfach die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den Betrag zu zahlen. Dies ist für eine weitere Vertretung fatal, da ein Widerruf der Abgabe der Unterlassungserklärung nicht möglich erscheint. Das Geld sieht man auch nicht wieder.

Wir gehen davon aus, dass die Abmahnkanzleien gerade die Weihnachtszeit ausnutzen und weitere Abmahnwellen initiieren werden. Liegt die Abmahnung unter dem Weihnachtsbaum ist guter Rat schwerlich zu bekommen, da viele Kanzleien während der Feiertage geschlossen haben.

Dennoch sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen von den ohnehin zu kurz bemessenen Fristen. Sofern Sie uns Ihre Abmahnung zukommen lassen können wir innerhalb weniger Stunden der Gegenseite unsere Vertretung anzeigen und eine entsprechende Stellungnahme abgeben.

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung erscheint überfällig!

Wir wünschen Ihnen dennoch ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr!

RA K.Gulden, LL.M.(Medienrecht)

Links:

www.die-abmahnung.info

www.ggr-rechtsanwaelte.de

www.ggr-law.com