Waldorf Frommer mahnt US-Serien “Homeland”, “How I met your Mother” und “New Girl” ab

11.04.2013 975 Mal gelesen
In den vergangenen Tagen erreichen immer mehr Abmahnungen Haushalte, in denen den Anschlussinhabern Filesharing mit Fernsehserien vorgeworfen wird. Wie auf die Abmahnungen von Waldorf Frommer richtig reagiert werden kann.

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer  tritt seit einigen Tagen für den US-Fernsehsender FOX auf - und hier insbesondere im Namen ihres deutschen Ablegers der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH . In ihrem Namen wird der illegale Download von bekannten Fernsehserien wie "Homeland", "How I Met Your Mother" oder "New Girl" abgemahnt. Je nachdem, wie viele Rechtsverstöße festgestellt wurden, verlangt Waldorf Frommer Beträge zwischen 471 Euro (1 Folge "New Girl") und 1366 Euro (3 Folgen "Homeland"). Außerdem soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden.

Wir erklären Ihnen, wie Sie mit einer solchen Abmahnung richtig umgehen sollten:

  1. Ruhe bewahren.
  2. Zunächst nichts überweisen.
  3. Zunächst nichts unterschreiben.
  4. Keinen Kontakt zur Waldorf Frommer oder Twentieth Century suchen.

Oft erleben wir Mandaten, die vorschnell in den ersten Minuten nach der Abmahnung zur Post eilen, um die vorgelegte Unterlassungserklärung noch am selben Tag absenden und auch bereits bei der Bank Überweisungen in Auftrag geben. Wir raten daher eindringlich dazu, zunächst einmal Ruhe zu bewahren und sich auch nicht allzusehr durch merkwürdige Foreneinträge usw. verunsichern zu lassen.

Was Sie wissen sollten:

Ja, Sie sollten unbedingt eine Unterlassungserklärung abgeben. Allerdings sollten Sie hierzu nicht die von Waldorf Frommer vorgelegte verwenden (wir raten davon sogar drigend ab), sondern eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung. Die "Modifikation" lliegt dabei darin, dass Sie sich auf die notwendigsten Angaben beschränkt und somit erstmal die Voraussetzungen für ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren ausgeräumt ist. Drigend raten wir davon ab, sich selber an der Formulierung eines solchen Schreibens zu versuchen. Im Internet werden diverse Vorlagen angeboten, die vor einem Gericht nicht standhalten würden. Oft zerstören kleinste Formulierungsfehler den juristischen Wert einer solchen Erklärung. Für Laien sind solche Mängel kaum ersichtlich.

Außerdem sollten Sie beachten, dass möglicherweise nicht nur eine Serie von Ihrem Internetanschluss heruntergeladen wurde, sondern vielleicht auch Folgen anderer Serien. In diesem Fall besteht die ernsthafte Gefahr, dass noch weitere Anwaltskanzleien an Sie herantreten werden. Daher ist es wichtig, für solche Fälle eine dauerhafte und tragfähige Lösung zu finden - wie die Abgabe vorbeugender Unterlassungserklärungen. Dies stellt einen nicht zu unterschätzende logistische Leistung dar, die unsere Kanzlei bewältigen kann. Sollten Sie also weitere Abmahnungen befürchten, sprechen Sie uns auf die vorbeugende Unterlassungserklärung an.

Das Team von Abmahnhelfer.de ist seit Jahren auf die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen im Bereich des Filesharings spezialisiert. Jeden Monat verteidigen die Anwälte von Abmahnhelfer.de bundesweit hunderte Mandaten gegen kostenintensive Abmahnungen. Wir bieten Ihnen an, uns in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Rufnummer 030 96535-855 die Einzelheiten Ihres Falls zu schildern. Sie erhalten eine kostenlose anwaltlich Ersteinschätzung, bei denen wir gemeinsam mit Ihnen die Sach- und Rechtslage durchgehen werden. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot, das Sie durch das Ausfüllen eines weiteren Formulars und die Zusendung der Abmahnung an unsere Kanzlei annehmen können. Nach Erledigung der Sache erhalten Sie von uns einen Rechenschaftsbericht. Auf Wunsch erfolgt die gesamte Kommunikation ausschließlich per E-Mail.

Sollten Sie einen kostenlosen Rückruf wünschen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf unserer Webseite www.abmahnhelfer.de

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Ihr abmahnhelfer.de Team.