Kanzlei Bode & Partner mahnt Online-Händler wegen Kaufen-Button ab

Internet, IT und Telekommunikation
20.03.2013471 Mal gelesen
Vor allem für die Betreiber von Onlineshops besteht bei nicht rechtskonformer Einbindung des Bestell-Buttons ein hohes Abmahnrisiko durch geschäftstüchtige Abmahnanwälte. Diese Befürchtung hat sich jetzt bestätigt.

Die Kanzlei Bode & Partner hat kürzlich mehrere Online-Händler im Auftrag der Online Order USA Inc. als Rechteinhaber abgemahnt . Dabei wirft man den Betroffenen eine Verletzung des Wettbewerbsrechtes vor. Neben Abmahnkosten werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Davon will man nur absehen, wenn der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und einen "Vergleichsbetrag" in Höhe von 770,- Euro entrichtet.

 

Abgemahnte Online-Händler sollten nicht in Panik verfallen, sondern sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Denn es ist noch nicht abschließend geklärt, ob die ausgesprochenen Abmahnungen vielleicht rechtsmissbräuchlich ausgesprochen und daher unwirksam sind. Auffällig ist beispielsweise, dass dieses Unternehmen anscheinend erst am 29.01.2013 in das Unternehmensregister des Staates Wyoming eingetragen worden ist. Da uns der genaue Inhalt der Abmahnschreiben bislang nicht bekannt ist, können wir hier keine konkrete rechtliche Bewertung vornehmen. Dies ist nur im jeweils konkreten Einzelfall möglich.

 

Wer als Online-Händler von der Kanzlei Bode und Partner - oder einem anderen Rechtsanwalt - abgemahnt worden ist, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzten.

  

Nähere Infos erhalten Sie hier:

Achtung Onlinehändler: Order Online USA, Inc. lässt durch die Kanzlei Bode & Partner abmahnen