Irreführende Werbung: LG Frankfurt a.M. - Bewerbung eines eBay-Artikels mit "Echtheitsgarantie" und höherpreisigem "versicherten Versand"

Irreführende Werbung: LG Frankfurt a.M. - Bewerbung eines eBay-Artikels mit "Echtheitsgarantie" und höherpreisigem "versicherten Versand"
12.03.2013686 Mal gelesen
Aus der Reihe: Aktuelle Beispiele für irreführende Werbung aus der Rechtsprechung

LG Frankfurt a.M.: Die Bewerbung eines Artikels über eBay mit "Echtheitsgarantie" und höherpreisigem "versicherten Versand" stellt irreführende Werbung i.S. der §§ 3, 5 UWG dar (vgl. LG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.11.2012, 2-03 O 205/12).

Der Beklagte betrieb einen eBay-Shop, über den er deutschlandweit Münzen veräußerte. Die Münzen bewarb er u.a. mit den Slogans "Ich garantiere für die Echtheit der Ware!" und "Echtheitsgarantie". Nach Auffassung des LG Frankfurt a.M. sei jeder Verkäufer im Grundsatz verpflichtet, Originalware anzubieten. Daher werde hier mit einer Selbstverständlichkeit geworben, die irreführend sei. Weiterhin bot der Beklagte sowohl den "unversicherten Versand" als auch den "versicherten Versand" an, wobei er für den versicherten Versand einen höheren Preis forderte. Das LG Frankfurt a.M. erkannte auch hier auf irreführende Werbung, da der Unternehmer immer das Versandrisiko gemäß §§ 474, 447 BGB zu tragen habe und mit dem versicherten Versand daher kein "Mehr" an Leistung geboten werde. Der potentielle Käufer gehe aber davon aus, dass ihm der versicherte Versand einen Vorteil bringe, wenn er einen höheren Betrag zu zahlen hat.

Hier können Sie die Entscheidung im Volltext beziehen.

Weitere Beispiele für irreführende Werbung aus der Rechtsprechung:

Aktuelle Beispiele für irreführende Werbung

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