Klage der Kanzlei rka (Reichelt Klute Aßmann) für die Techland Sp. z o. o

Internet, IT und Telekommunikation
11.03.2013337 Mal gelesen
Uns liegt eine Klage der für ihre Abmahnungen bekannten Kanzlei rka aus Hamburg für die Techland Sp. z o.o vor.

Geltend gemacht wird - aufgrund der zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung - nur noch ein Zahlungsanspruch in Höhe von 750,- Euro, wobei 418,- Euro Schadenersatz und 332,00 Euro Anwaltskosten angesetzt werden. 

Angesichts von Klagen und immer wieder auch einstweiligen Verfügungen verschiedener sog. "Massenabmahner", welche immer wieder anhängig gemacht werden, bleibt weiter zu empfehlen, Abmahnungen nicht zu ignorieren, sondern ernst zu nehmen. In vielen Fällen bietet sich zudem die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an, um das Kostenrisiko im Falle einer Klage überschaubar zu halten. Unserer Erfahrung nach ist die Anzahl gerichtlicher Schritte verglichen mit der Anzahl der Abmahnungen eher gering. Nichts desto trotz dürften die Zahlen für sich genommen hoch liegen, wofür auch die deutlich erkennbare Auslastung der Gerichte spricht.

Sollten Sie eine urheberrechtliche Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Schaden entweder abzuwenden oder zu minimieren.

Sie erreichen uns unter Tel: 0251 / 20 86 80 - 30, Fax: 0251 / 20 86 80 - 50,  oder unter info@ra-kreuztor.de.

Wir beraten und vertreten bundesweit und verfügen durch die Bearbeitung tausender gleich- und ähnlich gelagerter Sachverhalte über die entsprechende Erfahrung.