LG Hamburg: Irreführende Werbung mit “SMS-Flatrate”

Internet, IT und Telekommunikation
08.03.2013316 Mal gelesen
Vor dem Landgericht Hamburg stritten zwei Telekommunikationsanbieter über die Werbung eines der beiden beteiligten Unternehmen.

Die beanstandete Werbung lautete wie folgt:

  • "SMS- und Internet-Flat. Für nur 14,95 EUR/Monat unbegrenzt surfen und SMS verschicken!"
    "Jetzt mit echter SMS-Flat und Internet inklusive"

So bewarb der Telekommunikationsanbieter  seinen eigenen Tarif.

Die Richter des Landgerichts Hamburg urteilten nun mit Urteil vom 04.10.2012 (Az.:327 O 169/12), dass dies irreführend und damit als wettbewerbswidrig einzuordnen sei. Tatsächlich war es vorliegend so, dass für Kunden des beworbenen Tarifs zusätzliche Kosten anfielen, wenn diese SMS ins Ausland verschickten. Verbraucher jedoch dürfen zu Recht bei solch einer Werbung erwarten,  dass generell keine weiteren Kosten beim SMS-Versand entstehen. Dies gilt auch beim Versenden von SMS ins Ausland.

Ein vorgetragenes Argument des Beklagten Unternehmens, dass Verbraucher diese Werbeaussage aufs nationale Versenden von SMS reduzieren würden, ist nach Auffassung der Hamburger Richter abwegig. Ein SMS-Versand über die nationalen Grenzen hinaus ist heutzutage gerade im Hinblick auf die zunehmende weltweite Verflechtung alltäglich. Durch Dienste wie "WhatsApp" oder den Apple-Dienst "iMessage" gebe es zudem bereits Möglichkeiten kostenfreie Nachrichten ins Ausland zu versenden.

 

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