eBay-Verkäuferstatus: Wann ist die Verkaufstätigkeit noch privat, wann schon gewerblich?

Internet, IT und Telekommunikation
08.03.2013359 Mal gelesen
Die Unterscheidung zwischen "privaten" und "gewerblichen" Verkäufern hat weitreichende rechtliche Folgen für den jeweiligen Händler. Ist die Verkaufstätigkeit als gewerblich einzustufen, treffen den Händler unterschiedliche Pflichten, die bei Nichtbeachtung kostenpflichtig abgemahnt werden können.

Immer wieder werden wir in unserer täglichen Praxis von Mandanten gefragt, ob ihre Verkauftstätigkeit tatsächlich noch privat ist oder schon als gewerbliche Verkaufstätigkeit einzustufen ist. Da die Grenzen hier fließend sind, soll anhand eines aktuellen Urteils des Landgericht Berlins vom 22.01.2013 (Az: 102 O 127/12) ein wenig Licht ins Dunkle gebracht werden. 

Unter www.recht-hat.de können Sie unseren vollständigen Beitrag, sowie das Urteil im Volltext nachlesen. 

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