Irreführende Werbung: OLG Hamm - "Schüßler-Salze... Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft"

Irreführende Werbung: OLG Hamm - "Schüßler-Salze... Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft"
05.03.2013492 Mal gelesen
Aus der Reihe: Aktuelle Beispiele für irreführende Werbung aus der Rechtsprechung

OLG Hamm: Werbeaussage "Schüßler-Salze . Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft" in Hebammen-Zeitschrift stellt ein irreführendes falsches Wirkungsversprechen i.S. der §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit § 3 Nr. 1 HWG dar (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.12.2012; Az. I-4 U 141/12).

Eine irreführende heilmittelrechtliche Werbung läge vor, wenn Arzneimitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie tatsächlich nicht haben. § 3 HWG sei eine Marktverhaltensregelung i.S. des § 4 Nr. 11 UWG, da sie den Schutz vor den Gefahren einer unsachgemäßen Selbstmedikation und einer unsachlichen Werbung zum Gegenstand habe. Die Werbung erwecke den Eindruck, dass das Arzneimittel für Schwangere schonende Wirkung aufweise ("sanft") und zudem dauerhaften Schutz biete ("Begleiter"). Der wissenschaftliche Wirknachweis sei jedoch tatsächlich nicht beizubringen. Die Werbeaussage werde aus Sicht von Hebammen auch als Anwendungsempfehlung verstanden.

Hier können Sie die Entscheidung im Volltext beziehen.

Weitere Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung finden Sie unter

Aktuelle Beispiele für irreführende Werbung aus der Rechtsprechung

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