Zur Verderblichkeit von Waren im Fernabsatz im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB

Internet, IT und Telekommunikation
04.02.2013224 Mal gelesen
Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 04.12.2012 - 2 U 154/12 entschieden, dass wurzelnackte Bäume nicht verderbliche Waren im Sinne des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB sind.

Schnell verderbliche Waren lägen demgegenüber dann vor,

"wenn nach ihrem Transport und ihrer Verweildauer beim Verbraucher ein verhältnismäßig erheblicher Teil ihrer Lebensdauer abgelaufen wäre, wie das etwa häufig bei Lebensmitteln und regelmäßig bei Schnittblumen der Fall"

sei, so das OLG Celle.

Entscheidend sei mithin,

"dass es sich um Waren handelt, die sich in absehbarer Zeit nach deren Versendung aufgrund eines unumkehrbaren natürlichen Verlaufs so verschlechtern, dass ein bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht mehr möglich ist bzw. das Haltbarkeitsdatum verstrichen ist."