Schadensersatz bei verschuldetem Wegfall des Internetanschlusses

Internet, IT und Telekommunikation
24.01.2013234 Mal gelesen
Mit Urteil vom heutigen Tag hat der BGH entschieden, dass der verschuldete Wegfall des Internetanschlusses durch den Telekommunikationsanbieter einen Schadensersatzanspruch des Anschlussinhabers rechtfertige (BGH, Urt. v. 24.01.2013 - III ZR 98/12).

Der verschuldete Wegfall des Internetzuganges durch den Telekommunikationsansbieter rechtfertige einen Schadensersatzanspruch des Anschlussinhabers. Insoweit sei die Sachlage eine andere als beim Wegfall des Telefon- oder Telefaxanschlusses, bei welchen grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch bestehe. Die Nutzbarkeit des Internets stelle zur heutigen Zeit ein Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung dar. So stelle es insbesondere weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung.

Auch zur Höhe des insoweit bestehenden Schadensersatzanspruchs machte der BGH Vorgaben. Dieser richte sich an den marktüblichen durchschnittlichen Kosten, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären, bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren.