Kieler Kanzlei Scharnberg Hahn Bermann mahnt Download des Songs "Who you are" ab

Kieler Kanzlei Scharnberg Hahn Bermann mahnt Download des Songs "Who you are" ab
20.01.2013527 Mal gelesen
Mit der Kieler Rechtsanwaltskanzlei Scharnberg Hahn Bergmann, tritt ein neuer Player auf die Bühne der Abmahnungsindustrie

Die bisher im Bereich Abmahnungen für Filesharing noch nicht weiter in Erscheinung getretene Kanzlei Scharnberg Hahn Bergmann aus Kiel, mahnt seit letzter Woche  (Stand: 20.01.2013 - 18:33) angebliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Internettauschbörsen wie eDonkey, eMule, BitTorrent ab. In den Schreiben, die Abmahnhelfer.de vorliegen, geht es dabei um das Werk Ivy Quainoo feat. Stanfour - Who you are der Rechteinahber Klimpel, Balk, Ehrlich. Wie üblich werden die Betroffenen durch die Anwaltskanzlei aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu geben und eine Pauschale Zahlung vorzunehmen. Hierfür werden die üblichen kurzen Fristen gesetzt.

Achtung: es drohen weitere Abmahnungen!
Wer jetzt mit dem Gedanken spielt, einfach die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den geforderten Betrag zu zahlen, kann sich schnell ausufernden weiteren Kosten ausgesetzt sehen. Aus der Abmahnung, die uns vorliegt, geht hervor, dass es sich um eine Datei aus einem sogenannten Sampler (auch Cahrtcontainer genannt) handelt -  Namentlich die German Top 100 Single Charts. Den Betroffenen drohen daher nun akut weitere Abmahnungen auch anderer Abmahnkanzleien wegen desselben Dateiarchiv. (Abmahnhelfer.de berichtete erst kürzlich über ähnliche Fälle der Abmahner Olaf Stöppel - McFitti und Faustmann § Mielke - Wenn die Zeit kommt.

Wir raten in diesen Fällen immer dringend zu einer so genannten vorbeugenden Unterlassungserklärung, um weiteren Abmahnungen  zuvorzukommen und gleich den rechtlichen Boden zu entziehen. Sollten Sie Fragen zum Thema vorbeugende Unterlassungserklärung haben, so finden Sie auch auf unserer Website weitere Informationen hierzu. Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren und wir schauen mit Ihnen gemeinsam, ob in Ihrem konkreten Fall eine vorbeugende Unterlassungserklärung sinnvoll ist oder nicht.

Folgende Punkte sollten Sie zudem in jedem Fall bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

1. Unterschreiben Sie zunächst einmal nichts und zahlen Sie auch zunächst einmal nichts!  Oft ist es möglich, die Forderung zu reduzieren oder auch ganz zu beseitigen.

2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, hier besteht immer die Gefahr, dass sie unbewusst der Gegenseite unnötig wertvolle Informationen zuspielen, die eine spätere Bearbeitung des Falles erheblich erschweren können.

3. Beachten Sie die gesetzten Fristen und notieren Sie sich diese.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Scharnberg Hahn Bergmann betroffen sein, rufen Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline unverbindlich an.

Kostentranzparenz ist uns wichtig!
Schildern Sie uns Ihren Fall, wir erarbeiten dann mit Ihnen gemeinsam am Telefon einen Lösungsvorschlag und sagen Ihnen, was das bei uns kosten würde, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten. wir bearbeiten solche Fälle routinemäßig zu fairen Pauschalpreisen, damit Sie auch genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie auch unsere kostenlose Notfall-Hotline welche 7 Tage die Woche für Sie geschaltet ist:  0800 8662266 wir freuen uns auf Ihren Anruf!

sollten Sie noch Fragen zum Thema Abmahnung haben, besuchen Sie auch gerne unsere Website www.Abmahnhelfer.de. Hier finden Sie auch weiterführende Informationen zum Thema vorbeugende Unterlassungserklärung.

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!
Werdermann | von Rüden
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Oberwallstr. 9
10117 Berlin
Telefon: 030 - 96535855
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail: info@wvr-law.de
Mehr Informationen finden Sie auch auf unseren Seiten:
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