Rechtsanwältin Mandy Cappello wird nach Informationen des Börsenvereins im Auftrag der Firma DC-NICO mit Sitz in Ketzin/Brandenburg tätig. Nach Einschätzung der Rechtsabteilung des Börsenvereins steht hier die Frage nach der Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen im Raum. Hierfür spricht, dass die bekanntgewordenen Abmahnschreiben von Rechtsanwältin Capello inhaltlich gleichlautend und offenbar aus Textbausteinen zusammengefügt worden sind. Darüber hinaus steht der Inhaber der Firma DC-NICO, Domenico Cappello, mit der Anwältin offensichtlich in einem verwandtschaftlichen Verhältnis.
Von einer Abmahnung von Frau Rechtsanwältin Capello betroffene Buchhändler oder Online-Händler sollten auf keinen Fall einfach eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Mitglieder des Börsenvereins werden vielmehr gebeten, sich mit der Rechtsabteilung des Verbandes in Verbindung zu setzen: 069 / 1306-314 oder rechtsabteilung@boev.de. Selbstverständlich stehen wir für nähere Auskünfte gerne zur Verfügung.
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