Abo-Falle im Internet

Internet, IT und Telekommunikation
05.10.20071262 Mal gelesen

Vor allem Minderjährige erhielten in den letzten Jahren oft Zahlungsaufforderungen hinsichtlich vermeintlich abgeschlossener Abonnementsverträge.

Verbunden war dies meist mit der Androhung eines Strafverfahrens, für den Fall, dass bei der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum angegeben wurde.

Eingeschüchterte Eltern haben die vermeintliche Forderung oft beglichen um Weiterungen gleich welcher Art zu vermeiden, obgleich sich die Sprößlinge gar nicht bewußt waren einen Abonnemenvertrag abgeschlossen zu haben.

Aber auch Erwachsene erhielten diese Zahlungsaufforderung, obgleich sie bei einer Anmeldung im Internet der Meinung waren, lediglich eine kostenlose Leistung in Anspruch zu nehmen oder aber an einem Gewinnspiel teilzunehmen.

Entscheidend war nämlich die irreführende Aufmachung der Webpräsenz.

Doch gab es auch Fälle in denen mit Sicherheit keine Anmeldung erfolgt ist und trotzdem diese Zahlungsaufforderung kam.

Leider sind die vorbeschriebenen Szenarien keine Fälle die sich auf die Vergangenheit beschränken, nach wie vor, sehen sich viele Internetuser in dieser Abo-Falle gefangen.

Dabei sind die Erfolgsaussichten aus der Abofalle befreit zu werden oft überwiegend positiv.

Entscheidend ist eine Einzelfallbetrachtung und dann eine einzelfallbezogene Lösung.

Versuche sich selbst zu befreien können allerdings das Gegenteil bewirken.



Rechtsanwalt

Mathias Lang, Speyer