Einstweilige Verfügung von Sasse & Partner für die Gelring Ltd.

Internet, IT und Telekommunikation
13.11.2012475 Mal gelesen
Dass die Kanzlei Sasse & Partner nicht nur urheberrechtliche Verstöße via Filesharings für ihre Mandantschaft verfolgt, sondern auch Bootleg-Verkäufe, also den Verkauf von nicht lizenzierten Tonaufnahmen, werden mittlerweile viele Verkäufer bemerkt haben. Denn auch hier betätigt sich Sasse & Partner in großem Umfang.


Nun liegt hier auch eine einstweilige Verfügung wegen des Verkaufs nicht lizenzierter Werke vor, welche die Kanzlei für die Gelring Ltd. erwirkt hat.

Diese zu bekommen, hat man - wie üblich bei Eilansprüchen - dort nicht lange gewartet. Bereits einen Tag nach Fristablauf ist der Antrag auf Erlass der Verfügung bei Gericht eingegangen.

In dem Beschluss hat das Landgericht Hamburg einen Gegenstandswert von 15.000,- Euro für das Anbieten zweier Tonträger für angemessen erachtet, was für die unterliegende Partei jedenfalls zu hohen Kosten führen wird, die vorab allerdings hätten verhindert werden können.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht alleine die Möglichkeit, den Streit auszufechten, die Ansprüche zu bestreiten und Widerspruch gegen die Verfügung einzulegen - oder aber durch die Abgabe eines sog. "Abschlussschreibens" die einstweilige Regelung als endgültig verbindlich anzuerkennen, wahlweise auch in Verbindung mit einem Kostenwiderspruch (dieser müsste im Rahmen der Abschlusserklärung freigehalten werden).

Wie die Entscheidung nach Prüfung der Sach- und Rechtslage auch aussehen mag: Es lässt sich an dem vorliegenden Fall gut erkennen, dass die oftmals angeratene rechtzeitige und richtige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung geeignet ist, hohe Kosten oder zumindest ein hohes Kostenrisiko zu ersparen. In jedem Fall ist weiterhin dringend anzuraten, derlei anwaltliche Schreiben nicht zu ignorieren oder leichtfertig zu behandeln.

Sofern Sie in vergleichbarer Weise angeschrieben wurden, insbesondere auch wegen Verbreitens (angeblich) nicht lizenzierter Ton- oder Bildaufnahmen, können Sie sich gerne für ein Erstgespräch kostenlos und (für Sie) unverbindlich bei uns unter der Telefonnummer 0251-208680-30 oder per E-Mail an info@ra-kreuztor.de melden. Wir beraten und vertreten Mandanten in solchen und ähnlich gelagerten Sachverhalten bundesweit in mehreren Tausend Fällen.