WeSaveYourCopyright GmbH Nexus 2 reFX Audio

WeSaveYourCopyright GmbH Nexus 2 reFX Audio
29.10.2012616 Mal gelesen
Nexus 2 reFX Audio WeSaveYourCopyright

Die Kanzlei WeSaveYourCopyright GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main verschickt seit jüngster Zeit Abmahnschreiben im Auftrag der Kanadischen reFX Audio Software Inc. Hierin wird den Betroffenen der Download und der damit einhergehende Upload des Software Synthesizers Nexus 2 über sogenannte Internettauschbörsen wie e-mule, edonkey oder bittorrent zur Last gelegt. Den Adressaten wird dabei die erstaunliche Summe von 3000,- € in Rechnung gestellt und weitere unmittelbare rechtliche Schritte angedroht sollte nicht innerhalb der sehr knapp bemessenen Frist gezahlt werden. Zusätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

Folgende Dinge müssen Sie als Betroffener unbedingt beachten:

1. Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei WeSaveYourCopyright GmbH; Zahlen Sie auch nicht die von der Kanzlei WeSaveYourCopyright GmbH geforderten Beträge ohne vorher Rücksprache mit einem Anwalt zu halten.

Gerne können Sie hierzu unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen unter der Telefonnummer 0800/ 866 22 66.

2. Nehmen Sie weder schriftlich noch telefonisch Kontakt zu der Kanzlei WeSaveYourCopyright GmbH auf. Hieraus entstehen Nachteile, die später nur schwer zu korrigieren sind.

3. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese ein. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Hierdurch wird das Problem nur größer und verschoben, aber nicht gelöst.

Sollten Sie auch eine Abmahnung wegen angeblicher öffentlicher Zugänglichmachung der Software "Nexus 2" erhalten haben, finden Sie auf unserer Seite über die Kanzlei WeSaveYourCopyright GmbH weitere Informationen über das Thema Abmahnung.


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Werdermann | von Rüden
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Telefon: 030 - 96535855
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