Klage Bettina Wulff gegen Google und Jauch
Lesen Sie auch unsere rechtliche Einschätzung zum Fall
Es wurde in de Vergangenheit, gerade während der Zeit der Wulff Affäre, viel über eine angebliche Rotlicht Vergangenheit der Bettina Wulff berichtet. Nachdem die Affäre Christian Wulff mittlerweile in Vergessenheit geraten ist, möchte die Präsidenten Gattin offenbar Ihre Reputation wiederherstellen.
Daher hat Sie nun Klage gegen den Internetriesen Google eingereicht.
Angeblich hat der Moderator Günther Jauch bereit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich verplichtet hat, einen in seiner Talksendung zitierten Artikel der Berliner Zeitung nicht mehr zu erwähnen oder zu zitieren.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung dient dazu, eine Wiederholungsgefahr nach einer bestimmten Rechtshandlung auszuräumen. Voraussetzung ist daher, dass eine unerlaubte Rechtshandlung begangen worden ist, welche der Rechteinhaber nicht zu dulden hat. Wird eine solche Rechtsverletzung ausgeübt, ist die Wiederholungsgefahr grundsätzlich gegeben. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass eine Wiederholungsgefahr nach der ersten Verletzung zu vermuten ist. Durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung hat der Verletzer die Möglichkeit, durch freiwillige Abgabe der Erklärung den Unterlassungsanspruch eines Dritten anzuerkennen und damit die Wiederholungsgefahr auszuräumen. In der Erklärung verpflichtet sich der Verletzer, die unerlaubte Handlung zu unterlassen.
Google soll durch die Klage dazu gebracht werden, dass die Suchmaschine bei der Eingabe von "Bettina Wulff" keine Suchvorschläge wie "Rotlichtvergangenheit" oder "Escort" auftauchen, schreibt die "SZ".
Immer noch sind nämlich unschöneVerweise auf das streitgegenständliche Thema zu finden.
SIehe:
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Nach dem Motto, der beste Feind ist der Parteifreund soll das Gerücht erstmals 2006 aus CDU Kreisen verbreitet worden sein.
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