U+C Rechtsanwälte kündigt an (droht), Namen von Abgemahnten auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen

U+C Rechtsanwälte kündigt an (droht), Namen von Abgemahnten auf Ihrer Homepage zu veröffentlichen
17.08.2012415 Mal gelesen
U+C Rechtsanwälte (Urmann + Collegen) sind im Abmahnsektor keine Unbekannte. Sie haben bereits in der Vergangenheit gezeigt, dass Sie teilweise ihren eigenen Weg gehen. Letztes Jahr haben sie großes Aufsehen mit der Versteigerung von Abmahnfällen an Inkassounternehmen erregt.

Nun kündigen sie auf Ihre Homepage an, dass sie eventuell ab den 01.09.2012 eine Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen veröffentlichen wollen und rechtfertigen den Schritt mit einem Urteil des BVerfG (1 BvR 1625/06).

U C Rechtsanwälte vertreten im großen Maße Rechteinhaber, die aus dem Erotik- / Pornosektor stammen. Eine Veröffentlichung der Namen von Abgemahnten hat eine massive Prangerwirkung und stellt eine neue Form der Drohung dar.

Wahrscheinlich möchte U C Rechtsanwälte mit dieser Drohung erreichen, dass die Abgemahnten, die bisher keine Zahlungen geleistet haben, aufgrund dieser Ankündigung ihre Verweigerungshaltung noch einmal überdenken.

Hier wird wieder einmal mit dem Druckmittel Scham gearbeitet.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine Veröffentlichung der Namen von Privatpersonen nicht ein massiver Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt. Meines Erachtens läge ein Eingriff in die Privat- und / oder Intimsphäre der Betroffenen insbesondere dann vor, wenn demjenigen vorgeworfen wird, illegal einen Porno- bzw. Erotikfilm verteilt zu haben.

Unter anderem wären auch viele Personen davon betroffen, die selbst nicht als Täter, sondern maximal als "Störer" in Betracht kämen. Alle Genannten würden quasi in einen Topf geworfen werden.

Es ist äußerst fraglich, ob das angesprochene Urteil des BVerfG auf Privatpersonen anwendbar ist. Das BVerfG gestattete damals die Veröffentlichung der Namen von gewerblichen Gegnern.

Sollte eine Veröffentlichung der Namen von Privatpersonen, denen vorgeworfen wird, illegal einen Pornofilm verbreitet zu haben, tatsächlich vorgenommen werden, sollten die Betroffenen sich ernsthafte Gedanken darüber machen, juristisch dagegen vorzugehen.

Nehmen Sie in einem solchen Fall Kontakt zu einem versierten Anwalt für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht auf.

Wir können Ihnen gerne weiterhelfen.