BGH: Überschrift oberhalb der Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" zulässig

BGH: Überschrift oberhalb der Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" zulässig
07.08.2012240 Mal gelesen
Der BGH hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, die mit der Formluierung "für Verbaucher" eingeleitet wird, zulässig ist und demnach kein Wettbewerbsverstoß gegeben ist, der eine Abmahnung rechtfertigt.

Es wurde dabei konkret zum Ausdruck gebracht, dass der Hinweis, dass die Widerrufsbelehrung ausschließlich für Verbraucher gelte, insbesondere nicht missverständlich sei. Verschiedene Gerichte sahen gerade in diesem zusätzlichen Verweis eine Missverständlichkeit, die zu einem Wettbewerbsverstoß geführt hat. 

Durch diese klarstellenden Ausführungen dürfte dieser streitige Punkt nunmehr abschließend geklärt sein.