VG Freiburg: Kein Doktortitel für Stoiber-Tochter

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09.07.2012410 Mal gelesen
Im Verfahren um den Doktorgrad von Veronica Saß wegen Plagiatsvorwürfen bestätigte das VG Freiburg in seinem Urteil vom 23.05.2012 (1 K 58/12) die Entscheidung des Untersuchungsausschusses der Universität Konstanz. Nach Abwägung aller Argumente überwiege das öffentliche Interesse an der Entziehung des Doktorgrades.

Entziehung des Doktortitels wegen Plagiatsvorwürfen rechtmäßig

Die Klägerin wehrt sich gegen die Entziehung des Doktorgrades durch die Universität Konstanz. Ihr wird vorgeworfen, in erheblichem Maße wissenschaftliche Arbeitsweisen missachtet zu haben. Insbesondere rügt die Beklagte, die Klägerin habe in ihrer Dissertation in ganz erheblichem Umfang Passagen aus insgesamt acht Werken anderer Autoren wortgleich oder nahezu wortgleich übernommen, ohne dies etwa durch die Verwendung von Anführungszeichen oder auf andere gleichwertige Weise kenntlich zu machen. Die verwendeten Werke seien zwar im Literaturverzeichnis aufgeführt, dies reiche für ein wissenschaftliches Werk jedoch nicht aus. Vielmehr müsse mit entsprechenden Kennzeichnungen auf die genaue Fundstelle hingewiesen werden.

Öffentliches Interesse an Entziehung des Doktortitels überwiegt.

Die erheblichen gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Nachteile die sich durch die Entziehung des Doktorgrades für die Klägerin ergäben, seien von der Universität Konstanz in ihrer Ermessensentscheidung ausreichend berücksichtigt worden. Die höhere Gewichtung des öffentlichen Interesses, die zur Aberkennung des Doktortitels führte, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Es sei davon auszugehen, dass ihr als Doktorandin diese elementaren Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens bekannt seien.

Fazit:

Die Entziehung eines akademischen Grades kann für den Träger einen enormen gesellschaftlichen, beruflichen und familiären Nachteil bedeuten. Solche Nachteile können jedoch nicht in dem Maße berücksichtigt werden, dass Zweifel an der generellen Wertigkeit eines Doktorgrades hervorgerufen werden. Es ist vielmehr wichtig, auch durch solche Maßnahmen den Standart zu erhalten. Fraglich ist nur, warum solch gravierende wissenschaftliche Fehltritte nicht schon früher, im Rahmen der Promotion, festgestellt werden konnten. Bleibt zu hoffen, dass Universitäten in Zukunft, trotz hoher Auslastung, solch klare Fälle verhindern können.

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