Widerrufsrecht - unfreie Sendungen

Widerrufsrecht - unfreie Sendungen
27.06.2012369 Mal gelesen
Zusätzliche Ausführungen des Verkäufers innerhalb von Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffend die Ausübung des Widerrufsrechts stellen nicht in jedem Fall eine wettbewerbswidrige Handlung dar.

Ein Verkäufer hatte innerhalb seiner AGB im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung die Bitte geäußert, die Rücksendung nicht unfrankiert vornzunehmen.

Daraufhin wurde er von einem Mitbewerber auf Unterlassung in Anspruch genommen. Das OLG München sah in diesem Verhalten keine wettbewerbswidrige Handlung. Derartige Bitten sind nach Auffassung des OLG München zulässig, sofern ein Verkäufer zugleich ausdrücklich klarstellt, dass die Beachtung der Bitte nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Widerrufsrechts ist. Eine Verweigerung oder Erschwerung des Widerrufsrechts liegt dann nichr vor. 

Nach dieser Entscheidung kommt es also maßgeblich darauf an, ob der Ausspruch einer Bitte als Voraussetzung für die Ausübung des Widerrufsrecht angesehen wird. 

Nach wie vor gilt es, Vorsicht hinsichtlich der Ausgestatung von Zusätzen zur Widerrufsbelehrung walten zu lassen.

Allgemeine Informationen: Widerrufsbelehrung.