„DFB“ kann für „Deutscher Fußball-Bund“ stehen und auch für „Deutsches Fernseh-Ballett“ – letzteres aber nur bis heute.
Von einem Gericht ließ der erste dem zweiten verbieten, das Kürzel "DFB" zu verwenden. Auch ein dem DFB-Emblem zu ähnliches Logo darf die Tanzgruppe nicht mehr verwenden. Zuwiderhandlungen können teuer werden und bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld kosten.