EU-Kommission verklagt Deutschland wegen fehlender Umsetzung von EU-Vorgaben zur Durchsetzung des geistigen Eigentums

Internet, IT und Telekommunikation
30.07.20091827 Mal gelesen

Gegen Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Portugal und Schweden will die Kommission Klage einreichen, da sie es versäumt haben, nationale Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie mitzuteilen, die die Rechte des geistigen Eigentums durchsetzt (2004/48/EG). Die Frist für die Umsetzung endete am 29. April 2006. Deutschland erhielt wie die anderen säumigen Staaten im Oktober 2006 eine begründete Stellungnahme. Dennoch teilte es der Kommission bislang keinerlei Umsetzungsmaßnahmen mit.


Im Streit um die Novelle des deutschen Telekommunikationsgesetzes wird die EU-Kommission nun Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben, weil Deutschland es versäumt hat, neue Vorschriften aus dem deutschen Gesetz zu streichen, die der Deutschen Telekom AG trotz ihrer beherrschenden Stellung auf dem Breitbandmarkt eine Freistellung von der Regulierung bescheren könnten. Im Mai 2007 hatte die EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet und damit die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eröffnet. Dennoch besteht die deutsche Regierung bis heute auf ihrer umstrittenen Auslegung der EU-Telekommunikationsvorschriften.

Es ist zu erwarten, dass der EuGH eine Sonderbehandlung der Deutschen Telekom AG nicht dulden wird.

 

RA K.Gulden, LL.M.

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