Journalisten wollten Beamte des Spezialeinsatzkommandos der Polizei bei einem Einsatz fotografieren. Dies wurde ihnen vom Einsatzleiter verboten.
Journalisten wollten Beamte des Spezialeinsatzkommandos der Polizei bei einem Einsatz fotografieren. Dies wurde ihnen vom Einsatzleiter verboten. Der Zeitungsverlag, für den die Journalisten arbeiteten, klagte dagegen und zwar zunächst ohne Erfolg. Vor dem Verwaltungsgerichtshof und dann auch vor dem Bundesverwaltungsgericht bekam er aber schließlich doch Recht.
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