LG Essen: Rechtsanwalt erwirkt einstweilige Verfügung gegen Sender

Internet, IT und Telekommunikation
22.04.2012532 Mal gelesen
In manchen TV-Sendungen treten fiktive Rechtsanwälte unter einem frei erfundenen Namen auf. Dies kann jedoch zu Problemen führen, wenn es unter dem gleichen Namen einen „echten“ Rechtsanwalt gibt. So war es in einem Fall, über den kürzlich das Landgericht Essen entschieden hat.

Darin ging es um eine Fernsehsendung mit dem Titel "Die Geldeintreiber". In dieser Sendung trat ein angeblicher Rechtsanwalt aus Essen auf. Im Folgenden erregte dies Anstoß bei einem realen Anwalt aus Essen mit einem gleichlautenden Namen. Dieser verlangte, dass in der Sendung kein fiktiver Rechtsanwalt unter seinem Namen mehr auftritt. Als der Sender sich weigerte, zog er gegen ihn vor Gericht.

Das Landgericht Essen erließ am 29.03.2012 (Az. 4 O 93/12) sowie am 30.03.2012 (Az. 4 O 94/12) die begehrten einstweiligen Verfügungen u.a. gegenüber Kabel eins Fernsehen GmbH sowie ProSiebenSat.1 DigitalGmbH. Die Richter begründeten das damit, dass durch die Ausstrahlung unter dem gleichen Namen das Recht des Anwaltes am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt wird. Denn dadurch wird der unzutreffende Eindruck erweckt, dass er in der Sendung "Die Geldeintreiber" mitspielt. So etwas braucht sich eine seriöse Kanzlei nicht bieten zu lassen, weil dadurch ihr Name verunglimpft wird.