Achtung Online-Händler: Bei dem Vertrieb von DVD Aufnahmen ohne Lizenz droht Haftung

Internet, IT und Telekommunikation
17.04.2012375 Mal gelesen
Wer als Amazon-Händler oder Buchhändler DVD´s über Konzertaufnahmen vertreibt, sollte darauf achten, ob diese über eine gültige Lizenz verfügen. Sonst wird es schnell teuer.

Nach der einschlägigen Rechtsprechung haften Sie als Händler nur dann nicht, wenn Ihnen die Urheberrechtsverletzung bei den auf der DVD befindlichen Musikstücken nicht hätte auffallen müssen. Davon kann keine Rede sein, wenn die Urheberrechtsverletzung offensichtlich ist.

Hiervon ging das Landgericht Hamburg erneut in einem Fall aus, in dem ein Amazon-Händler eine DVD mit mehreren nicht lizensierten Konzertaufnahmen übers Internet vertrieb.

Nach Ansicht der Richter in ihrer Entscheidung vom 13.04.2012 (Az.: 308 O 125/12) liegt der Unterschied zu der anderslautenden Online-Buchhändler-Entscheidung des Landgerichtes Hamburg vom 11.03.2011 (Az. 308 O 16/11)  darin, dass dort nur 4 eingefügte Fotos rechtswidrig gewesen sind. Dies konnte der Händler nicht erkennen. Anders sieht es jedoch im zugrundeliegenden Sachverhalt aus. Für Amazon-Händler sei gut erkennbar, ob die Stücke auf einer CD über eine Lizenz verfügten oder nicht.

Fazit:

Als betroffener Onlinehändler beziehungsweise Buchhändler sollten Sie eine Abmahnung oder Klage wegen einer Urheberrechtsverletzung nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sich umgehend von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

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