"Der Adler der neunten Legion" - Abmahnschreiben von Waldorf Frommer

Internet, IT und Telekommunikation
04.04.2012425 Mal gelesen
Rechtsanwalt Metzler ist spezialisiert auf Urheberrecht und die Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing-Tauschbörsen. Der Artikel befasst sich mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Der Adler der neunten Legion".

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer hat sich auf die Abmahnungen im Filesharing-Bereich spezialisiert. In einer neuen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer geht es um den Film "Der Adler der neunten Legion".

Die Firma Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft ist die Inhaberin der Rechte an dem Film. Sie hat die Detektei Ipoque GmbH beauftragt, Peer to Peer - Tauschbörsen wie BitTorrent, EMule, EDonkey oder Limewire zu überwachen und Rechteverletzer aufzuspüren.

Die Anschlussinhaber erhalten anschließend eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer. Ihnen wird vorgeworfen, mittelbar für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu sein, die über ihren Internetanschluss begangen wurden.

Die Anschlussinhaber werden in dem Schreiben aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € zu zahlen.

Was ist den Anschlussinhabern zu raten?

Erhält man eine derartige Abmahnung, sollte man zunächst nicht vorschnell die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder den Betrag überweisen.

Oftmals kann mit anwaltlicher Hilfe die Abmahnung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite im Internet unter http://www.rechtsanwalt-metzler.de/filesharing-abmahnung/.

Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung steht Rechtsanwalt Metzler gern zur Verfügung.