Tschechische Brauerei Budweiser unterliegt im Markenstreit vor dem EuG gegen Anheuser-Busch

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30.07.20091396 Mal gelesen

 Die staatliche Brauerei Bud?jovický Budvar musste vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) eine Niederlage gegen den US-amerikanischen Brauereikonzern Anheuser-Busch hinnehmen.

Inhaltlich ging es dabei um die Verwendung der Marken "Budweiser" und "Bud" für andere Erzeugnisse als Bier wie bspw. Schreibwaren, Backwaren, Putzzeug etc. durch den amerikanischen Konkurrenten Anheuser-Busch.

Die tschechische Brauerei wollte die Eintragung für alle beantragten Waren unterbinden und machte unter anderem ältere Rechte nach dem Lissabonner Abkommen für die Bezeichnungen "Bier", "Biere aller Art" und die eingetragene internationale Wortmarke "Budweiser" geltend.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) wies die Widersprüche gegen die Anmeldungen der Gemeinschaftsmarken, die andere Waren als Bier betrafen, zurück. Dem auf die internationale Wortmarke "Budweiser" gestützten Widerspruch gegen die Eintragung des Bildzeichens hinsichtlich der Waren "Bier, Ale, Porter, alkoholische und alkoholfreie Malzgetränke" gab es hingegen statt.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass zwar Markenschutz für Biere und ähnliche Erzeugnisse der tschechischen Brauerei besteht, nicht jedoch für andere Erzeugnisse.

EuG, Urteil vom 12.06.2007, Az.: T-56/04.

 

RA K.Gulden, LL.M.

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