Yahoo behauptet, sie habe eine ganze Reihe grundlegender Funktionen sozialer Netzwerke erfunden und Facebook habe nun diesbezüglich mehrere Patente verletzt. Es geht um das Verschicken von Nachrichten, die Anzeige von Neuigkeiten oder die Kommentierung. Ferner wir angeführt, dass sie auch bei Werbeanzeigen kopiert haben sollen.
Die Klage kommt für Facebook doch recht ungelegen. Zum einen sind die beiden Konzerne im Bereich der Internetwerbung tätig und zum anderen bereitet sich Facebook gerade auf ihren Börsengang vor.
Bereits vor einigen Jahren hatten Facebook und die Konkurrenzplattform studiVZ einen z.T. ähnlichen Rechtsstreit ausgefochten. Damals hatte Facebook studiVZ Ideenklau vorgeworfen. Facebook hatte von studiVZ verlangt, die weitere Verwendung der Bildschirmoberfläche im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen.
Daraufhin hat Facebook im Zuge der Einigung eine Zahlung erhalten und beide Parteien haben sich darauf geeinigt, keine weiteren Einzelheiten darüber offen zu legen. Es dürfte spannend bleiben, wie das Verfahren ausgeht. Es wird sich jedoch bestimmt über viele Jahre hinziehen.
Werdermann | von Rüden Partnerschaft von Rechtsanwälten
Oberwallstraße 9
10117 Berlin
Telefon: 030 - 200590770
Telefax: 030 - 2005907711
E-Mail:jvr@wvr-law.de
Internet: www.wvr-law.de
Stichwörter:Produktmachahmung,