Anwälte gegen Vorratsdatenspeicherung

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07.02.2012496 Mal gelesen
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sprach sich in einer Stellungnahme gegen das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren aus. In dem Papier bekräftigte der DAV zudem seine Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung.

Der Deutsche Anwaltsverein hat sich in einer Stellungnahme gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Gemessen an den Möglichkeiten, die den Ermittlungsbehörden durch die neuen Eingriffsbefugnisse gegeben werden, sind die Sicherungen gegen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von (nicht zuletzt unbeteiligten) Bürgern in rechtsstaatlicher Hinsicht mangelhaft, heißt in dem 17-seitigen Papier. Der DAV vertritt etwa 68.000 deutsche Rechtsanwälte.

Es fehle an Belegen für einen statistisch signifiganten Einfluss der Maßnahme auf die Begehung und Verfolgung von Straftaten. Die  EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung müsse grundlegend überarbeitet werden, führt der DAV weiter aus. 

Zudem meldet der Anwaltsverein rechtliche Bedenken gegen das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) favorisierte Quick-Freeze an. Die Voraussetzungen seien konturlos und bieten weitreichende Interpretationsmöglichkeiten in der Hand des Anordnenden. Dass in § 100j StPO-E von einer Erforderlichkeit der Datensicherung für die "Erforschung des Sachverhalts" und nicht von einer "Ermittlung des Sachverhalts" gesprochen wird, zeige, dass das "Einfrieren" auch weit im Vorfeld eines Anfangsverdachts stattfinden könne und die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft hierüber zudem autark entscheiden. Ein Richtervorbehalt oder eine Überprüfung der Anordnung sei ausdrücklich nicht vorgesehen.