Apple und Ravensburger einigen sich im Memory-Streit

Internet, IT und Telekommunikation
31.01.2012328 Mal gelesen
Für den 31. Januar wurde das Urteil im Rechtstreit über die Verwendung des Wortes „Memory“ zwischen Apple und dem Ravensburger Spieleverlag erwartet. Voraussichtlich wird daraus jedoch ein Vergleich, denn dem Vernehmen nach haben sich die beiden Unternehmen außergerichtlich geeinigt.

Worin diese Einigung besteht, wurde bisher jedoch noch nicht bekannt. Das Gedächtnisspiel Memory wurde von Apple als App im iOS App Store zum Download angeboten.

Markenrechte verletzt

Der Ravensburger Spieleverlag wollte sich die unerlaubte Verwendung seiner Wortmarke nicht so ohne weiteres gefallen lassen. Die Spielemacher aus dem Bodenseeraum wollten zunächst jedoch nicht unbedingt vor Gericht und forderten Apple in Form einer Abmahnung auf, die fraglichen Apps von seiner Plattform zu entfernen. Erst als der kalifornische Computerhersteller darauf nicht reagierte, zog man im letzten November vor Gericht.

Will Apple kein Online-Shop sein?

Bei einem Termin vor dem Landgericht München I wurden die beiderseitigen Standpunkte klar gemacht. Der Apple-Anwalt räumte ein, dass mit der Reaktion auf die Abmahnung möglicherweise etwas nicht gut gelaufen sei, beklagte aber auch, dass Ravensburger gleich vor Gericht gegangen sei. Der Anwalt des Spieleverlags konterte mit dem Hinweis, dass Apple offenbar in der Lage sei, sei sehr schnell Apps von der Plattform zu nehmen, wenn sie eigene Markenrechte verletzen nicht jedoch im umgekehrten Fall.

Genauso wie Ravensburger zeigte sich Apple dann jedoch an einer außergerichtlichen Lösung interessiert. Es wird vermutet, dass Apple aus Haftungsgründen vermeiden möchte, dass in einem Urteil festgestellt wird, dass es sich bei der eigenen Verkaufsplattform um einen Online-Shop und nicht lediglich um eine Plattform handelt, auf der Verkäufe vermittelt werden.