Seit 2007 werden nun schon zahlreiche Anschlussinhaber in Deutschland wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abgemahnt, die Zahl der abmahnenden Kanzleien in diesem Bereich ist seither auf über 30 gestiegen.
Diese seit 2007 konstant steigende Abmahnwelle bezieht sich auf die Nutzung so genannter P2P-Tauschbörsen, Tauschprogramme, die auf heimischen Rechnern installiert werden können. Auch in diesen Tagen erreichen uns täglich bis zu 150 Anrufe von abgemahnten Anschlussinhabern in diesem Bereich. Einen besonderen Anstieg dieser Abmahnungen seit der Schließung von Megaupload können wir jedoch nicht bestätigen. Vor allem beziehen sich diese Abmahnungen nicht auf Uploads oder Downloads von Megaupload.
Mit diesen Filesharing-Abmahnungn, von denen Bild.de offenbar berichtet, ist zwar nicht zu spaßen, mit Megaupload stehen sie jedoch in keinem Zusammenhang, insofern können verunsicherte Megaupload-Nutzer vorerst aufatmen.
Ob auch die Nutzer von Megaupload in Zukunft allerdings Abmahnungen zu befürchten haben, bleibt ungewiss. Diejenigen Nutzer, die ausschließlich Downloads getätigt haben, ohne dort ein Konto zu besitzen, dürften nichts zu befürchten haben, denn ihre IP-Adressen dürften jeweils nach 7-10 Tagen nicht mehr zurückzuverfolgen sein.
Riskanter könnte es für Uploader oder für die Inhaber eines Premium-Accounts werden, deren Identität oder Download-Verhalten auch länger zurückverfolgt werden könnten.
Wir vertreten hier zahlreiche Mandanten, die befürchten, in Zukunft zahlreiche Abmahnungen wegen Up- oder Downloads auf Megaupload zu erhalten. Wenn auch Sie sich gerne über die Möglichkeiten unseres Vorgehens interessieren, rufen Sie uns gerne auf unserer Hotline an.